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- Sind Hartz 4, Krankengeld, Kindergeld, Rente usw. pfändbar?
- Wie kann ich mich und meine Familie schützen?
- Konto im Minus. Darf die Bank Sozialleistungen einbehalten?
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Schuldnerberater Jens Christinger
Über die Herausgeber
Der Ratgeber wurde von Rechtsanwalt Dr. jur. Giuseppe Sabetta und Schuldnerberater Jens Christinger verfasst. Beide Herausgeber sind über 10 Jahre mit dem Thema Pfändung Sozialleistungen vertraut und haben über 4.000 Beratungen diesbezüglich durchgeführt. Wertvolle TIPP‘s für Sie - praxiserprobt und hoch wirksam.

Rechtsanwalt Dr. jur. Giuseppe Sabetta
Es ist schwer nachvollziehbar, dass z.B. Arbeitslosengeld II (Hartz4) wie Arbeitseinkommen pfändbar ist, da es zu den laufenden Geldleistungen zählt. Trotzdem können Sie sich und Ihre Familie vor diesen Pfändungsmaßnahmen schützen.
Für Arbeitseinkommen und Arbeitslosengeld II gelten letztendlich die gleichen Schutzvorschriften. In unserem Gratis-Ratgeber erklären wir Ihnen genau die erforderlichen Maßnahmen.
Für Arbeitseinkommen und Arbeitslosengeld II gelten letztendlich die gleichen Schutzvorschriften. In unserem Gratis-Ratgeber erklären wir Ihnen genau die erforderlichen Maßnahmen.
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